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Anmeldung Schulneulinge für 2022/23

Zwischen 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 Geborene können jetzt angemeldet werden

Jetzt fürs Schuljahr 2022/23 anmelden. Foto: Tim Reckmann/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Kinder, die in der Zeit zwischen 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 geboren wurden, werden laut Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalens am 1. August 2022 schulpflichtig.

„Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten dieser Schulneulinge werden gebeten, ihren Nachwuchs gemäß der geltenden Grundschuleinzugsbereiche im Stadtgebiet Mechernich anzumelden“, so der zuständige Fachbereichsleiter Holger Schmitz. Bei der Anmeldung sollen die Kinder bereits mitgebracht werden - einzige Ausnahme ist die Grundschule Lückerath.

Jüngere, die also nach dem 30. September 2022 erst das sechste Lebensjahr vollenden, können nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten und nur unter bestimmten Bedingungen zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin bzw. der zuständigen Schule.

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes in Kopie, Bildungsdokumentation des Kindergartens (Vorlage ist freiwillig), ein Lichtbild des Kindes, Nachweis über Masernschutzimpfung, Anmeldeformular ausgefüllt mitbringen (Download siehe jeweilige Grundschule).

Termine, Anmeldezeiten und -vorgaben, Informationsabende sowie Details zum Download der Formulare gibt es hier.

pp/Agentur ProfiPress

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