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„3Gs“ gelten auch für Ratssitzung

Ob getestet, genesen oder geimpft muss am Eingang der Bürgerhalle von Rats- und Ausschussmitgliedern wie auch Zuschauern und Zuhörern nachgewiesen werden können – Städte- und Gemeindebund: Sonst ist ein Zutritt zu verweigern

Für die kommende Ratssitzung am Dienstag, 31. August, in der Kommerner Bürgerhalle gilt die 3G-Regel. Archivfoto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Die Stadt Mechernich lädt zur Ratssitzung am kommenden Dienstag, 31. August, ab 17 Uhr, in die Bürgerhalle Kommern ein. Ordnungsamts-Chefin Silvia Jambor weist darauf hin: „Die Sitzung findet gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung unter Einhaltung der 3G-Regeln statt.“

Demnach muss vor Einlass in den Sitzungsraum überprüft werden, ob die Teilnehmenden entweder zwei Impfungen (zweite muss mindestens 14 Tage vergangen sein), einen Nachweis über die Genesung (vor mindestens 28 Tagen und höchstens sechs Monate) oder einen aktuellen negativen Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können.

Werden diese Nachweise nicht erbracht, ist ein Zutritt zu dem Sitzungssaal zu verweigern, betont der Städte- und Gemeindebund NRW. Eine Teilnahme an der Sitzung sei dann nicht möglich. Dies gelte für Rats- und Ausschussmitglieder, aber auch für Zuschauer und Zuhörer.

pp/Agentur ProfiPress

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