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3G im Kreishaus

Zugang ist ab Montag, 29. November, nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Menschen gestattet

Ab 29. November gilt die 3G-Regel im Euskirchener Kreishaus und den Nebenstellen. Foto: Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Euskirchen/Mechernich - Ab dem kommenden Montag, 29. November, gilt eine 3G-Pflicht für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Nebenstellen, das teilt Wolfgang Andres, Sprecher des Kreises Euskirchen mit.

Der Zugang ist dann nur noch geimpften, genesenen oder negativ getesteten Menschen gestattet. Für den negativen Test gilt: Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Die 3G-Regel gilt für auch für Kreistagsabgeordnete, Dienstleister und Handwerker. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

„Um Zutrittskontrollen zu ermöglichen, wird es ab dem kommenden Montag im Kreishaus nur einen zentralen Ein- und Ausgang im Hauptgebäude geben“, so Andres: „Dort wird eine Sicherheitskontrolle eingerichtet, die die Vorlage eines gültigen Nachweises prüft und auch den Besucherverkehr koordiniert. Die Eingänge zu den Trakten B und C bleiben damit ab diesem Zeitpunkt geschlossen.“

pp/Agentur ProfiPress

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