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2,9 Millionen Euro für Radpendlerroute

Land fördert Radprojekte im Kreis Euskirchen – NRW-weit 73,7 Millionen Euro und 230 neue Maßnahmen

Das Land NRW fördert Maßnahmen zur Unterstützung des Fuß- und Radverkehrs mit 73,7 Millionen Euro – drei davon allein im Kreis Euskirchen. Symbolbild: Uschi Dreilucker/pixelio/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich/Kreis Euskirchen – „Rad- und Fußverkehr sind tragende Säulen für eine nachhaltige und umweltgerechte Mobilität. Mit dem Nahmobilitätsprogramm für Nordrhein-Westfalen möchte das Umwelt- und Verkehrsministerium den Fuß- und Radverkehr unterstützen und stellt nun 73,7 Millionen Euro für 230 neue Maßnahmen bereit“, betont der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem.

Darin enthalten sind auch drei Maßnahmen im Kreis Euskirchen, die mit insgesamt 3.285.700 Euro gefördert werden. Der größte Teil der Förderung, rund 2,9 Millionen Euro, fließen in eine Radpendlerroute zwischen Euskirchen und Mechernich.

„Mobilität der Zukunft“

„Unser Nahmobilitätsprogramm 2024 sendet ein starkes Signal für den Ausbau der Mobilität der Zukunft. Ich freue mich sehr, dass durch die Neufassung der Förderrichtlinien auch die Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze und Nahmobilitätskonzepte förderfähig sind. Ich ermutige die Kommunen, Förderanträge zu stellen und den Fuß- und Radverkehr weiter nach vorne zu bringen“, so Voussem.

Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem dazugehörigen Förderprogramm werden Vorhaben gefördert, die dem „nichtmotorisierten Individualverkehr“ dienen. Geplant ist, in der zweiten Jahreshälfte einen zweiten Teil des Programms zu veröffentlichen.

Hintergrund

Seit 2014 bietet Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität.

„Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern“, so Voussem.

pp/Agentur ProfiPress

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