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Beiträge für Straßenausbau entfallen

Land schafft per Gesetz Klarheit – Auch Mechernicher Bürger profitieren – Regelung gilt nicht für Ersterschließungen

Der Johannesweg in Mechernich erstrahlt in neuem Glanz: Dank einer Gesetzesänderung müssen die Anlieger dafür keine Straßenausbaubeiträge mehr bezahlen. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Lothar Hilgers ist bei der Stadt Mechernich für das Thema Straßenausbaubeiträge zuständig. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

Mechernich – Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung müssen die Anlieger im Johannesweg und der Peterheide in Mechernich sowie in der Schoßbachstraße in Lückerath und der Dorfstraße in Weyer keine Straßenausbaubeträge mehr zahlen. Das teilt die Mechernicher Stadtverwaltung jetzt mit.

„Im September hatte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung dazu ein neues Gesetzgebungsvorhaben in den Landtag eingebracht“, berichtet Lothar Hilgers, zuständiger Mitarbeiter im Steueramt. Das Ziel, die Straßenausbaubeträge in NRW pünktlich zum 1. Januar endgültig abzuschaffen.

Seit 1969 sah das Kommunalabgabengesetz NRW vor, dass bei der Erneuerung und Erweiterung von Straßen, Wegen und Plätzen ein Beitrag der anliegenden Grundstückseigentümer erhoben werden sollte. Damit ist jetzt Schluss.

„Bereits 2020 legte die Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechts in NRW gewissermaßen den Grundstein für die neue Regelung“, so Lothar Hilgers weiter. Der Paragraph 8a habe mit seiner Einführung für wesentliche Verbesserungen aus der Sicht der Anlieger geführt. Mit dem landeseigenen Förderprogramm von jährlich 65 Millionen Euro übernahm das Land NRW bereits den Anliegeranteil, um die Anlieger und Kommunen zu entlasten.

Förderung anfordern

Obwohl die Straßenausbaubeiträge dank einer 100-prozentigen Landesförderung seit 2020 quasi abgeschafft worden sind, folgt nun die rechtliche Umsetzung, die die dauerhafte Erstattung an die Kommunen regelt. „Somit kann die Stadt Mechernich jetzt für die nach dem 1. Januar 2018 beschlossenen Straßenausbaumaßnahmen den Anliegeranteil über das Förderprogramm des Landes bei der NRW Bank anfordern“, berichtet Lothar Hilgers.

Er betont gleichzeitig: „Die geplanten gesetzlichen Änderungen haben jedoch keinen Einfluss auf erstmalige Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch.“ Bei diesen müssen die Anlieger weiterhin für den erstmaligen ordnungsgemäßen Ausbau der Erschließungsanlagen ihren Anteil leisten.

Lothar Hilgers, Teamleiter Steuern und Gebühren, zieht daher folgendes Fazit: „Mit der gesetzlichen Änderung wird ein großer Meilenstein für die Bürgerinnen und Bürger im Land NRW und natürlich auch in Mechernich erreicht. Gerade im Hinblick auf die immer größer werdenden Herausforderungen in der Zukunft ist dies ein wichtiger Schritt.“

Jeremias Slenczka/pp/Agentur ProfiPress

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