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Erlaubnispflichtige Gewerbe

Für bestimmte Gewerbearten ist vor einer Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis einzuholen. Dies soll zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch eine Gewerbeausübung dienen. Die weit überwiegende Anzahl der Gewerbe kann jedoch ohne Erlaubnis betrieben werden.


Übersicht über die wesentlichen erlaubnispflichtigen Gewerbe und den Genehmigungsbehörden                               

Betrieb von Alten- und Pflegeheimen

Kreis Euskirchen
Gesundheitsamt/Heimaufsicht

Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten

Stadt Mechernich

Betrieb von Spielhallen

Stadt Mechernich

Bewachungsgewerbe

Kreis Euskirchen
Abt. Ordnung und Recht

Fahrschulen

Kreis Euskirchen
Straßenverkehrsamt

Gaststättenerlaubnis

Stadt Mechernich

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

Bundesagentur für Arbeit

Güterkraftverkehr

Kreis Euskirchen
Straßenverkehrsamt

Handel mit Giften

Stadt Mechernich

Handel mit Tieren sowie Tierzucht

Kreis Euskirchen
Veterinäramt

Inkassobüros  

Landgerichtspräsident am Landgericht Bonn

Makler- und Bauträgertätigkeiten

Kreis Euskirchen
Abt. Ordnung- und Recht

Personenverkehr

Kreis Euskirchen
Straßenverkehrsamt

Reisegewerbekarten

Stadt Mechernich

Versteigerungsgewerbe

Kreis Euskirchen
Abt. Ordnung und Recht

Waffenherstellung und Waffenhandel

Kreis Euskirchen,
Kreispolizeibehörde

 

 

Ansprechpartner Ordnungsamt

Silvia Jambor

Fachbereich 4, Ordnungswesen und Bürgerservice
Tätigkeit: Fachbereichsleiterin Ordnungsamt und Bürgerservice

Raum: 014
Telefon: 02443 / 49-4400
E-Mail: s.jambor@mechernich.de