Erlaubnispflichtige Gewerbe
Für bestimmte Gewerbearten ist vor einer Gewerbeanmeldung eine zusätzliche Erlaubnis einzuholen. Dies soll zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefährdungen durch eine Gewerbeausübung dienen. Die weit überwiegende Anzahl der Gewerbe kann jedoch ohne Erlaubnis betrieben werden.
Übersicht über die wesentlichen erlaubnispflichtigen Gewerbe und den Genehmigungsbehörden
Reisegewerbekarten | Stadt Mechernich |
Gaststättenerlaubnis | Stadt Mechernich |
Makler- und Bauträgertätigkeiten | Kreis Euskirchen Abt. Ordnung- und Recht |
Betrieb von Spielhallen | Stadt Mechernich |
Betrieb von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten | Stadt Mechernich |
Personenverkehr | Kreis Euskirchen Straßenverkehrsamt |
Güterkraftverkehr | Kreis Euskirchen |
Handel mit Tieren sowie Tierzucht | Kreis Euskirchen Veterinäramt |
Waffenherstellung und Waffenhandel | Kreis Euskirchen, Kreispolizeibehörde |
Betrieb von Alten- und Pflegeheimen | Kreis Euskirchen Gesundheitsamt/Heimaufsicht |
Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung | Bundesagentur für Arbeit |
Bewachungsgewerbe | Kreis Euskirchen Abt. Ordnung und Recht |
Versteigerungsgewerbe | Kreis Euskirchen Abt. Ordnung und Recht |
Fahrschulen | Kreis Euskirchen Straßenverkehrsamt |
Handel mit Giften | Stadt Mechernich |
Inkassobüros | Landgerichtspräsident am Landgericht Bonn |