Kinderreisepass
Aufgrund der aktuellen Pandemiebekämpfung gibt es derzeit Sonderregelungen zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Ausweisen.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.
(⇒ www.personalausweisportal.de).
Benötigte Unterlagen
- Antragstellung durch die Sorgeberechtigten (Vater und Mutter) oder die Person, die das Sorgerecht ausübt (Nachweis über das Sorgerecht ist vorzulegen). Die Vorsprache eines Sorgeberechtigten reicht aus, wenn die Vollmacht des anderen vorgelegt wird. Der Vordruck von der Vollmacht steht als Download zur Verfügung
- Personalausweise/Reisepässe der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde bzw. Stammbuch
- soweit vorhanden alter Kinderausweis oder Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Passbild
- Angabe von Größe und Augenfarbe des Kindes
- Grundsätzlich mit Anwesenheit des Kindes
Zusatzinformationen
Der Kinderreisepass ist ein Passersatzdokument und wird nicht von allen Ländern als Einreisedokument anerkannt. In diesen Fällen ist dann ein Reisepass auszustellen. Geben Sie daher Ihr Reiseziel bei der Antragstellung an. Hinweise zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie im Reisebüro oder im Internet, Auswärtiges Amt unter dem Punkt Länder- und Reiseinformationen.
Gebühren
Ausstellung 13,00 €
Verlängerung/Änderung 6,00 €