Zum Hauptinhalt springen

Fischereischein

Erstantrag

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass
  • Passfoto
  • Nachweis (Zeugnis) über die abgelegte Fischereiprüfung (ab dem 16. Lebensjahr)

 

Zusatzinformationen

Für Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass das Kind bzw. die/der Jugendliche mit einem Elternteil beim Bürgerservice vorspricht.
Die Prüfung bei der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Euskirchen ist ab 14 Jahre möglich.

 

Verlängerung

 

Benötigte Unterlagen

 

  • Fischereischein

 

Zusatzinformationen

Ihr Fischereischein wird auch verlängert, wenn er einige Jahre nicht mehr gültig war. Der Jugendfischereischein wird nur bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert.
Die Verlängerung Ihres Fischereischeines können Sie beim Bürgerservice vornehmen lassen.

 

Gebühren

Die Gebühren gelten sowohl für Erstausstellung als auch für die Verlängerung
für den Jahresschein  16,00 €
für den Fünfjahresschein  48,00 €
für den Jugendfischereischein  8,00 €

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

Jetzt Termin vereinbaren!