Kommunalwahl (Rat)
Allgemeine Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
Gemäß § 42 Abs. 1 GO NRW werden die Ratsmitglieder von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Wegen der Zusammenführung von allgemeinen Kommunalwahlen und Wahlen der Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2020 beträgt die Wahlperiode der 2014 gewählten Vertretungen gemäß Art. 5 § 2 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Demokratie ausnahmsweise rund sechseinhalb Jahre, d.h. die Wahlzeit der am 25. Mai 2014 gewählten Räte endet am 31. Oktober 2020.
Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl
Informationen des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW