Europawahl
Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes werden in Nordrhein-Westfalen alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Hier finden Sie die Ergebnisse der Europawahl am 26. Mai 2019 in den Wahlbezirken der Stadt Mechernich:
Wahlergebnisse der Europawahl 2019
Dank des Bürgermeisters an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Allgemeine Informationen zur Europawahl
Die Bundesregierung hat am 19. September 2018 als Wahltermin für die Europawahl 2019 in Deutschland den 26. Mai 2019 bestimmt.
Informationen des Bundeswahlleiters für die Europawahl 2019
Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW
Informationen zum Barrierefreien Wählen
Informationen zur Europawahl in Leichter Sprache
Landeswahlleiter Schellen: Wahlbenachrichtigungen sind verschickt, Briefwahlanträge jetzt stellen
Landeswahlleiter Schellen: Blinde und sehbeeinträchtigte Menschen können ohne fremde Hilfe wählen
Europa wählt - Ein Heft in einfacher Sprache über die Europawahl 2019
Wahlbriefe jetzt kostenlos zur Post bringen - Briefwahl auf der Zielgeraden
Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland:
Weitere Informationen unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen:
Weitere Informationen unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Wahlrechtsausschlüssen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. April 2019 entschieden, dass Personen, die bisher von den Wahlrechtsausschlüssen für in allen Angelegenheiten Betreute und für in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte schuldunfähige Straftäter betroffen waren, nach erfolgreichem Antrag bzw. Einspruch an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können (2 BvQ 22/19).
Vorgehensweise für deutsche Wahlberechtigte:
Personen, für die bisher ein Wahlrechtsausschluss im Melderegister eingetragen war, werden nicht automatisch bzw. von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sofern sie bei der Europawahl ihre Stimme abgeben wollen, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen (§ 17 Absatz 1 EuWO) oder Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen (§ 21 EuWO).
(Quelle: https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/14_19_wahlrechtsausschluesse.html; s.a. Presse-Info des Kreises Euskirchen)
Bekanntmachungen/Informationen der Stadt Mechernich zur Europawahl 2019
Wahlbekanntmachung
Hinweis des Wahlamtes der Stadt Mechernich zur Wahlbekanntmachung (geänderte Wahlräume)
Presse-Informationen des Kreises Euskirchen zur Europawahl 2019
Wahlhilfen sichern demokratische Rechte
Das Wahlrecht für betreute Menschen gilt schon bei der Europawahl
Informationen für Wahlhelfer
Auf der Internetseite des Bundeswahlleiters sind neben schriftlichen Ausführungen auch verschiedene Informationsvideos für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die kommende Europawahl abrufbar. Hierzu zählt auch eine Grußbotschaft von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.