Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung haben) eingetragen, in der sie am Stichtag 15. August 2021 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Bundestagswahl 2021
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wahlergebnisse Stadt Mechernich
80 Prozent Beteiligung, 40 Prozent Briefwähler
Allgemeine Informationen
Informationen des Bundeswahlleiters
Informationen auf der Homepage des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW
Kontakt Wahlamt Stadt Mechernich
Stadt Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Ansprechpartner/in:
Manuela Holtmeier
Raum 211 (2. OG)
Tel. 02443/49-4003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de
Georg Leyendecker
Raum 254 (2 OG)
Tel. 02443/49-4554
E-Mail: g.leyendecker@mechernich.de
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Mechernich
Wahlbekanntmachung
+ Hinweis des Wahlamtes der Stadt Mechernich zur Wahlbekanntmachung (geänderte Wahlräume/Wahlkreis)
Pressemitteilungen / Städtische Informationen
Presseinfo des Landeswahlleiters - Endspurt zur Bundestagswahl 2021 (24.09.2021)
Presseinfo des Landeswahlleiters - Bundestagswahl am 26. September 2021: Wahlbrief jetzt zur Post bringen (20.09.2021)
Presseinfo des Kreises Euskirchen zu Wahlhilfen für blinde und sehbehinderte Menschen
Im Wahllokal gilt Maskenpflicht (24.09.2021)
Wahlbriefe rechtzeitig abschicken (21.09.2021)
Vorsichtshalber Ausweis beantragen (07.09.2021)
Wahlberechtigung (Deutsche im Inland / Deutsche im Ausland / Rückkehrende aus dem Ausland)
Deutsche im Inland
Wahlberechtigt sind nach § 12 Abs. 1 Bundeswahlgesetz (BWG) alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
•das 18. Lebensjahr vollendet haben,
•seit mindestens drei Monaten vor der Wahl, also seit dem 26. Juni 2021, in der
Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten und
•nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und zum Stichtag (für die Eintragung der Wahlberechtigten) 15. August 2021 im Stadtgebiet Mechernich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (siehe Deutsche im Inland) auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1.nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in
der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich
aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2.aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen
sind.
Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Sie dies jedoch möchten, um als sogenannte/r „Auslandsdeutsche/r“ Ihr Wahlrecht ausüben zu können, ist hierfür ein schriftlicher Antrag (amtliches Formblatt) auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde/Stadt zu stellen, in der Sie vor Ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Für diejenigen Auslandsdeutschen, die niemals mindestens drei Monate im Inland wohnhaft waren, ist die Gemeinde/Stadt zuständig, mit der sie nach ihrer Erklärung hinsichtlich der Vertrautheit und Betroffenheit am engsten verbunden sind. Diese engste Verbindung besteht meistens zu dem Ort, auf den sich die „Betroffenheit von den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland“ bezieht.
Für den Antrag ist ausschließlich das vorgeschriebene Formular zu verwenden. Dieses finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters oder hier auf dieser Seite. Es kann als ausfüllbares PDF heruntergeladen werden. Anschließend muss der komplette Antrag (Erst- und Zweitausfertigung) persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der Gemeinde/Stadt im Original übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist n i c h t ausreichend.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde/Stadt in Deutschland eingehen. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der/Die in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm/Ihr werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen automatisch ca. 4 Wochen vor dem Wahltag übersandt.
Deutsche im Ausland: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (PDF-Datei)
Rückkehrende aus dem Ausland
Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus dem Ausland, die sich in der Zeit vom 16. August bis zum 5. September 2021 in Mechernich anmelden, müssen zur Teilnahme an der Bundestagswahl bis zum 5. September 2021 einen formellen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, wenn nicht bereits vorher ein Antrag als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher gestellt wurde.
Ein Merkblatt sowie der Antrag als ausfüllbare PDF können hier heruntergeladen werden.
•Antragsformular zur Bundestagswahl 2021 Rückkehrer aus dem Ausland (PDF-Datei)
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet dem Wahlamt der Stadt Mechernich im Original an folgende Adresse gesendet werden:
Stadt Mechernich
Wahlamt
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.
Bei Rückfragen können Sie sich während der Öffnungszeiten der Verwaltung an die Rufnummern 02443/49-4003 (Frau Holtmeier) oder 02443/49-4554 (Herr Leyendecker) wenden.
Wahlbenachrichtigung
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ein Wahlschein wird grundsätzlich nur auf Antrag erteilt.
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen (per E-Mail) - MUSTERTEXT -
Hier finden Sie einen Mustertext für die Beantragung von Briefwahlunterlagen per E-Mail
Beantragung Briefwahlunterlagen per E-Mail für Einzelperson
Beantragung Briefwahlunterlagen per E-Mail für mehrere Personen
Die Verwendung eines bestimmten Antragsformulars ist nicht vorgeschrieben.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 5. September 2021 versandt) befindet sich ein Antrag für die Briefwahlunterlagen, den man ausgefüllt und ausreichend frankiert an die Gemeinde/Stadt senden kann.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine/ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.
Mit dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen von Amts wegen übersandt oder ausgehändigt.
Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl (= Freitag, 24. September 2021), 18.00 Uhr, beantragt werden.
In den Fällen des § 25 Abs. 2 Bundeswahlordnung (BWO) können Wahlscheine noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Stadt Mechernich bietet wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit an, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online zu beantragen (s. nachstehend).
Alternativ kann man auch den QR-Code der Wahlbenachrichtigung einscannen und wird automatisch auf die Antragsseite weitergeleitet.
Briefwahlantrag - Online
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Briefwahldienst im Rathaus
Die Beantragung und Durchführung der Briefwahl bei der Stadtverwaltung Mechernich ist wie bei den vergangenen Wahlen im Bürgerservice, Raum 003 im Erdgeschoss (Zugang barrierefrei), am Beratungsplatz 4 (hinten rechts) möglich.
Adresse:
Stadtverwaltung Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich
Öffnungszeiten des Briefwahldienstes der Stadt Mechernich:
- Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag und Freitag: zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bei Ihrer Vorsprache im Rathaus mit.
Wie bei den anderen Dienstleistungen im Bürgerservice ist ein Ticket zu ziehen.
Wartezeiten sind denkbar. Sie verringern durch einen bereits ausgefüllten Antrag Ihre Wartezeiten.
Einem anderen als dem Wahlberechtigen persönlich dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; sie hat dies der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern und sich auf Verlangen auszuweisen.
Wahlberechtigte Personen können beim Briefwahldienst direkt wählen, sie können die Briefwahlunterlagen aber natürlich auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen.
Der Wahlbrief ist so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei dem auf dem Wahlbrief angegebenen Empfänger eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Folgende Hygiene- und Schutzmaßnahmen finden Anwendung:
Bitte tragen Sie einen Mund- und Naseschutz.
Weiterhin kann ein eigener Schreibstift (Kugelschreiber) aus hygienischen Gründen zur Stimmzettelkennzeichnung mitgebracht werden.
Haben Sie noch Fragen ?
Dann wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der Stadt Mechernich:
Manuela Holtmeier
Raum 211 (2. OG)
Tel. 02443/49-4003
E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de
Georg Leyendecker
Raum 254 (2 OG)
Tel. 02443/49-4554
E-Mail: g.leyendecker@mechernich.de