Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Euskirchen und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Der Rat der Stadt Mechernich schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Mechernich wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit , dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und / oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen
kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen die Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Sollten Sie Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 14.03.2023 unter Verwendung des angegebenen Bewerbungsformulars an die
Stadt Mechernich
Fachbereich 4
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Mechernich, Fachbereich 4, Herr Wollenweber, Telefon: 02443/494415 oder per Mail: j.wollenweber@mechernich.de
Wahl der Jugendschöffen
Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gesucht
Für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2028 werden 18 Männer und 18 Frauen gesucht, die sich für das Amt des Jugendschöffen bei der Jugendstrafkammer beim Landgericht Bonn und beim Amtsgericht Euskirchen zur Verfügung stellen.
Schöffen/-innen sind ehrenamtliche Richter /innen in der Strafgerichtsbarkeit, die wie Berufsrichter/innen nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt an keine Weisungen gebunden sind. Sie fällen ihre Urteile gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichter/innen.
Die vorgeschlagenen Personen sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.
Schöffe/Schöffin werden kann wer:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
- zu keiner Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die beziehungsweise den ein Ermittlungsverfahren schwebt, das zum Verlust der Ehrenämter führen könnte,
- zu Beginn der Amtsperiode (1. Januar 2024) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist,
- zum Zeitpunkt der Wahl (2023) im Kreis Euskirchen wohnt.
Auch wer bereits zwei Wahlperioden als Laienrichter/in gewählt wurde, kann sich für das Amt als Jugendschöffe/-in bewerben.
Eine Aufnahme in die Bewerbungsliste ist ab sofort und bis spätestens 14.03.2023 möglich.
Die Bewerbung ist unter Verwendung des angegebenen Bewerbungsformulars bis zum angegebenen Termin an die
Stadt Mechernich
Fachbereich 4
allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Herr Wollenweber, Zimmer 13, Telefon: 02443/49-4415, E-Mail: j.wollenweber@mechenrich.de, zu senden oder dort abzugeben.
Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de erhältlich.
Formular Bewerbung Jugendschöffe