Was müssen Ausländer*innen bei einer Gewerbeanmeldung beachten?
EU – Bürger*innen können sich gewerblich wie Inländer*innen betätigen. Alle Ausländer*innen, die nicht aus einem EU–Land stammen, benötigen in Ihrem Pass einen Aufenthaltsstatus, der eine selbst-ständige Tätigkeit gestattet. Die Gestattung einer selbstständigen Tätigkeit erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen. Zuständig hierfür ist die Ausländerbehörde des Kreises Euskirchen.