Vorläufiger Personalausweis
Für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich.
Gültigkeit (Bisherige Regelung)
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von bis zu 3 Monaten. Es empfiehlt sich daher, mit der Ausstellung des vorläufigen Ausweises direkt einen neuen Personalausweis zu beantragen.
Aufgrund der aktuellen Pandemiebekämpfung gibt es derzeit Sonderregelungen zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Ausweisen.
Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.
(⇒ www.personalausweisportal.de).
Benötigte Unterlagen
- der alte Personalausweis oder Kinderausweis
Sollte kein alter Ausweis vorhanden sein: der Reisepass, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde - ein aktuelles biometrisches Passfoto, entsprechend der Fotomustertafel der
Bundesdruckerei
Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung des vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 €.
Hinweise
Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Bedenken Sie bitte, dass für die Einreise in einige Länder ein vorläufiger Personalausweis nicht ausreicht.
Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden.