Ummeldung
Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes Mechernich
Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes Mechernich benötigt:
- Ein gültiger Ausweis und/oder Nationalpass
Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise bzw. Nationalpässe aller Familienangehörigen - Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug. Der Vordruck `Wohnungsgeberbestätigung‘ steht Ihnen weiter unten als Download zur Verfügung
Hinweise
Beachten Sie bitte, dass die Ummeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen hat.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an- und ummeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ummeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Anmeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben.
Sofern Sie eine Person mit der Ummeldung bevollmächtigen möchten, steht ein Ummeldeformular als Download zur Verfügung.
Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Formulare zum Download
Formular zur Ummeldung
Wohnungsgeberbestätigung