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Stadtverwaltung Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
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Ummeldung

Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes Mechernich

Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes Mechernich benötigt:

  • Ein gültiger Ausweis und/oder Nationalpass
    Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise bzw. Nationalpässe aller Personen
  • Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug. Der Vordruck `Wohnungsgeberbestätigung‘ steht Ihnen weiter unten als Download zur Verfügung

Hinweise
Beachten Sie bitte, dass die Ummeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz  innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen hat.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an- und ummeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ummeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen. Für die Ummeldung können Sie online (mechernich.de/termineoder per Telefon (02443 / 49-4444) Termine vereinbaren. Gerne können Sie auch während der allgemeinen Öffnungszeiten mit Wartezeit persönlich vorbeikommen. Bei Ehegatten oder Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn jeweils eine Person zur Ummeldung erscheint. Auch minderjährige Kinder müssen grundsätzlich nicht mitkommen. Es müssen aber alle Ausweisdokumente aller umziehenden Personen vorgelegt werden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Ummeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben.

Sofern Sie eine Person mit der Ummeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Ummeldeformular und eine Vollmachtserklärung mit. Die Formulare stehen Ihnen unten als Download zur Verfügung. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen. 

Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Ummeldung ist im § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.

Demzufolge hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Ummeldung vorzulegen. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.

 

Gebühren
Die Ummeldung ist gebührenfrei.

Formulare zum Download

Wohnungsgeberbestätigung

Vollmachtserklärung

Formular zur Ummeldung

 

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet ab sofort die Möglichkeit, während und außerhalb der Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.