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Personalausweis

Benötigte Unterlagen

  • der bisherige Personalausweis oder Kinderreisepass, Reisepass
    Sollte kein Ausweisdokument vorhanden sein: das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde im Original
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto, nicht älter als 6 Monate (entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt grundsätzlich bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Gebühren

unter 24 Jahren 22,80 Euro

ab 24 Jahren 37,00 Euro 
 

Zusatzinformationen

  • Deutsche Staatsangehörige, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.
  • Jede Person, für die ein Personalausweis beantragt werden soll, muss bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
  • Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich. Es genügt, wenn bei Antragstellung ein Elternteil persönlich anwesend ist und die Zustimmung des anderen Elternteils schriftlich erfolgt. Obliegt das Sorgerecht nur einem Elternteil, so muss der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichts bzw. das Scheidungsurteil und bei nichtehelichen Kindern eine Bestätigung des Jugendamtes, dass kein gemeinsames Sorgerecht erklärt wurde, vorgelegt werden.
  • Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei erstellt, daher hat der Bürgerservice keinen Einfluss auf die Lieferzeit. Im Regelfall dauert es ca. 2 bis 3 Wochen, bis die Bundesdruckerei den neuen Ausweis liefert. Sobald Sie einen PIN-Brief erhalten haben, liegt Ihr neuer Ausweis zur Abholung in Ihrem Einwohnermeldeamt bereit.
  • Die Abholung kann grundsätzlich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Denken Sie daran, Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet wird. Sollte der PIN-Brief jedoch nicht innerhalb von ca. 3 bis 4 Wochen bei Ihnen angekommen sein, so muss der Personalausweis von Ihnen persönlich abgeholt werden.

    Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
     
  • Bedenken Sie ebenfalls, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.
     
    Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden (⇒ www.auswaertiges-amt.de).

 

Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion

Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises, Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen), Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall sowie Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

 

Ausführliche Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie auch über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.

(⇒ www.personalausweisportal.de).
 

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

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