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Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die dass 16. Lebensjahr vollendet haben sind dazu verpflichtet, im Besitz eines gültigen Bundespersonalausweises oder eines Reisepasses zu sein.

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet werden muss.

Aufgrund der aktuellen Pandemiebekämpfung gibt es derzeit Sonderregelungen zur Ausweispflicht und zur Gültigkeit von Ausweisen.

Ausführliche Informationen hierzu sowie zum neuen elektronischen Personalausweis und dessen Nutzungsmöglichkeiten erhalten Sie über das Informationsportal des Bundesinnenministeriums.

(⇒ www.personalausweisportal.de).
 
Gültigkeit (bisherige Regelung)

Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.


Benötigte Unterlagen

  • der alte Personalausweis oder Kinderausweis
    Sollte kein alter Ausweis vorhanden sein: der Reisepass, das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
    Lichtbilder, die die hier beschriebenen Voraussetzungen nicht erfüllen, können für den Personalausweis nicht verwendet werden

Gebühren

Antragstellende Person ab 24 Jahren  37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro ( 6 Jahre gültig)

Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:

Ändern der Transport-PIN in 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises, Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen), Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall sowie Entsperren der Online-Ausweisfunktion ist gebührenfrei.

Hinweise

Die Ausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Der Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die mehrere Wochen betragen kann.
Bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einverständniserklärung beider Elternteile bzw. des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
 
Die Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die sich ausweisen muss, erfolgen. Denken Sie daran Ihren alten Personalausweis mitzugeben, da dieser eingezogen oder entwertet wird. Bedenken Sie ebenfalls, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. dass die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.
 
Die aktuellen Einreisebestimmungen können auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachgesehen werden

(⇒ www.auswaertiges-amt.de).

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet ab sofort die Möglichkeit, während und außerhalb der Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.