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Stadtverwaltung Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Telefon 02443-490

 

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Beglaubigungen

Benötigte Unterlagen

  • Originale und zu beglaubigende Abschriften bzw. Ablichtungen
  • bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift zusätzlich Ihr Personalausweis oder Pass

Zusatzinformationen

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden nicht beglaubigt. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.

Nicht beglaubigt werden ferner:

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbuchauszüge und sonstige Grundbucheintragungen
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • übersetzte ausländische Dokumente (Beglaubigt wird nur die Ablichtung der deutschen Übersetzung und nicht das beigefügte ausländische Dokument)
  • ausländische Pässe

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, ist es erforderlich, dass Sie persönlich beim Bürgerservice vorsprechen; bei der Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.


Gebühren

Abschriften und Ablichtungen 3,00 €
Unterschriften je Unterschrift 4,00 €

Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei und dem Bürgerservice auch nachzuweisen, dass es tatsächlich für diesen Zweck benötigt wird. 

 

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet ab sofort die Möglichkeit, während und außerhalb der Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.