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Beglaubigungen

Benötigte Unterlagen

  • Originale und zu beglaubigende Abschriften bzw. Ablichtungen
  • bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift zusätzlich Ihr Personalausweis oder Reisepass

 Zusatzinformationen

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden werden nicht beglaubigt. Die Abschrift erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Beurkundung vorgenommen hat.

Nicht beglaubigt werden ferner:

  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Grundbuchauszüge und sonstige Grundbucheintragungen
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • übersetzte ausländische Dokumente (Beglaubigt wird nur die Ablichtung der deutschen Übersetzung und nicht das beigefügte ausländische Dokument)
  • ausländische Pässe

Wenn Sie Ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, ist es erforderlich, dass Sie persönlich an der Information des Bürgerservices im Eingangsbereich des Rathauses vorsprechen; bei der Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen ist eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich.

 
Gebühren

Abschriften und Ablichtungen 3,00 €
Unterschriften je Unterschrift 4,00 €

Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei und dem Bürgerservice auch nachzuweisen, dass es tatsächlich für diesen Zweck benötigt wird.