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Anmeldung

Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:

  • Ein gültiger Ausweis oder Nationalpass
    Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise, Nationalpässe aller Personen, sowie die Geburtsurkunden der Kinder.
     
  • Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Hinweise

Die Anmeldung hat gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der geltenden Fassung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen.

Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Anmeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen. Für die Anmeldung können Sie online (mechernich.de/termine) oder per Telefon (02443 / 49-4444) Termine vereinbaren. Gerne können Sie auch während der allgemeinen Öffnungszeiten mit Wartezeit persönlich vorbeikommen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Anmeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen sowie die Geburtsurkunden der Kinder mitzugeben.

Sofern Sie eine Person mit der Anmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular und eine Vollmachtserklärung mit.

Das Anmeldeformular und die Vollmachtserklärung stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen.

Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in §19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.


Demzufolge hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.  

 

Gebühren

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

 

Formulare zum Download

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

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