Hilfe
Notdienste

Telefon

Sie erreichen uns zu den allgemeinen Öffnungszeiten unter
Telefon 02443-490
Fax 02443 - 49-4439.

Oder finden Sie Ihren Ansprechpartner unter "Was erledige ich wo?".

Telefon

Mail

Schicken Sie uns Ihre Fragen und Anliegen per Email an info@mechernich.de.

Oder finden Sie Ihren Ansprechpartner unter "Was erledige ich wo?"

Mail

Kontakt

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

Stadtverwaltung Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
Telefon 02443-490

 

Kontakt

Anmeldung

Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt:

  • Ein gültiger Ausweis oder Nationalpass
    Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise, Nationalpässe aller Personen, sowie die Geburtsurkunden der Kinder.
     
  • Eine ausgefüllte und von Ihrem Wohnungsgeber unterschriebene Bestätigung über den Einzug. Ein entsprechender Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Hinweise
Die Anmeldung hat gemäß § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) in der geltenden Fassung innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug zu erfolgen.

Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 1 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 1 nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Anmeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen. Für die Anmeldung können Sie online (mechernich.de/termine) oder per Telefon (02443 / 49-4444) Termine vereinbaren. Gerne können Sie auch während der allgemeinen Öffnungszeiten mit Wartezeit persönlich vorbeikommen. Bei Ehegatten oder Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn jeweils eine Person zur Anmeldung erscheint. Auch minderjährige Kinder müssen grundsätzlich nicht mitkommen. Es müssen aber alle Ausweisdokumente aller mitziehenden Personen (und die Geburtsurkunden der Kinder) vorgelegt werden.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Anmeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen sowie die Geburtsurkunden der Kinder mitzugeben.

Sofern Sie eine Person mit der Anmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular und eine Vollmachtserklärung mit.

Das Anmeldeformular und die Vollmachtserklärung stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen.

Die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung ist in §19 Bundesmeldegesetz (BMG) verbindlich geregelt.


Demzufolge hat der Wohnungsgeber der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich zu bestätigen. Die meldepflichtige Person hat die Bestätigung des Wohnungsgebers bei der Anmeldung vorzulegen. Die Vorlage eines Mietvertrages reicht nicht aus.  

Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Formulare zum Download

Wohnungsgeberbestätigung

Vollmachtserklärung

Formular zur Anmeldung

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet ab sofort die Möglichkeit, während und außerhalb der Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.