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Abmeldung

Die Person, die aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich nach § 17 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bzw. frühestens eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 2 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine Abmeldung hat zu erfolgen, wenn

  • es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt (Abmeldung der Nebenwohnung muss am Hauptwohnsitz erfolgen)
  • sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
  • kein neuer fester Wohnsitz in Deutschland begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz)

Folgende Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt:

  • gültiger Ausweis
    • ​​​​​​​Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise bzw. Nationalpässe aller Familienangehörigen 

Hinweise

Die Abmeldung wird vom Bürgerservice vorgenommen und muss anschließend unterschrieben werden.

 

Die Abmeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen. Für die Abmeldung können Sie hier oder per Telefon (02443 / 49-4444) Termine vereinbaren. Gerne können Sie auch während der allgemeinen Öffnungszeiten mit Wartezeit persönlich vorbeikommen.

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Abmeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben.

Sofern Sie eine Person mit der Abmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person bitte ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular und eine Vollmachtserklärung mit.

Das Abmeldeformular und die Vollmacht stehen Ihnen unten als Download zur Verfügung. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

 

Gebühren

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

Formulare zum Download

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet die Möglichkeit, während und auch außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.

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