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Stadtverwaltung Mechernich
Bergstraße 1
53894 Mechernich
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Abmeldung

Die Person, die aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich nach § 17 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bzw. frühestens eine Woche vor dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Gemäß § 54 Absatz 2 Ziffer 2 BMG handelt ordnungswidrig, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig entgegen der Bestimmung des § 17 Absatz 2 nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet. Diese Ordnungswidrigkeit kann nach § 54 Absatz 3 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine Abmeldung hat zu erfolgen, wenn

  • es sich um die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes handelt (Abmeldung der Nebenwohnung muss am Hauptwohnsitz erfolgen)
  • sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet
  • kein neuer fester Wohnsitz in Deutschland begründet wird (Abmeldung ohne festen Wohnsitz)

Folgende Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt:

  • gültiger Ausweis
    Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise bzw. Nationalpässe aller Familienangehörigen 

Hinweise
Die Abmeldung wird vom Bürgerservice vorgenommen und muss anschließend unterschrieben werden.

 

Die Abmeldung muss grundsätzlich durch Sie persönlich erfolgen. Für die Abmeldung können Sie (mechernich.de/termine) oder per Telefon (02443 / 49-4444) Termine vereinbaren. Gerne können Sie auch während der allgemeinen Öffnungszeiten mit Wartezeit persönlich vorbeikommen. Bei Ehegatten oder Personen mit eingetragener Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn jeweils eine Person zur Abmeldung erscheint. Auch minderjährige Kinder müssen grundsätzlich nicht mitkommen. Es müssen aber alle Ausweisdokumente aller wegziehenden Personen vorgelegt werden.

 

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Abmeldung durch die Vorsprache eines von Ihnen schriftlich bevollmächtigten Vertreters beim Bürgerservice der Stadt Mechernich vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis oder Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise oder Nationalpässe der Familienangehörigen, mitzugeben.

Sofern Sie eine Person mit der Abmeldung bevollmächtigen möchten, geben Sie der bevollmächtigten Person bitte ein von Ihnen ausgefülltes und unterschriebenes Abmeldeformular und eine Vollmachtserklärung mit.

Das Abmeldeformular und die Vollmacht stehen Ihnen unten als Download zur Verfügung. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.

Gebühren
Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Formulare zum Download

 Vollmachtserklärung

Formular Abmeldung

Terminvereinbarung

Der Bürgerservice der Stadt Mechernich bietet ab sofort die Möglichkeit, während und außerhalb der Öffnungszeiten online einen Termin zu reservieren.