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Informationen der Stadtverwaltung zum Thema „Sperrmüll“

In den letzten Wochen und Monaten wurde vermehrt festgestellt, dass Bürger Ihren Sperrmüll zum einen viel zu früh an den Straßenrand stellen und auch wiederholt Material zur Abholung bereitgestellt wurde, das kein „Sperrmüll“ darstellt, sodass die Stadt Mechernich hierzu die Bürger nochmals informieren möchte.

Was ist Sperrmüll?

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Mechernich bezeichnet Sperrmüll als „Abfälle zur Beseitigung die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in die zugelassenen Abfallbehälter eingefüllt werden können“.


Hierzu zählen u.a.:

Möbel, Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel, Kinderwagen, großes Kinderspielzeug, Wäschekörbe, Bügelbretter und sonstige sperrige Haushaltsgegenstände


NICHT zum Sperrmüll gehören u.a.:

Baustellen-, Renovierungs- und Abbruchabfälle, z.B. Bauschutt (Steine, Fliesen, Putz- und Mörtelreste, Dachziegel), Dämm- und Isoliermaterial, (Mineralwolle, Styroporplatten), Gipskartonplatten, Asbestabfälle, Waschbecken, Toilettenschüsseln, Badewannen, Fenster, Türen, Rollläden, Wand- und Deckenverkleidung, Fußbodenbeläge aus PVC, Parkett, Holzdielen, Heizkörper, Heizkessel, Öltanks, Bauholz (Bretter, Holzlatten und Balken) Spanplatten, Paletten, Wasserfässer, Fensterglasund sonstiges Flachglas, Zaunmaterial (Maschendraht, Pfosten, Holzlatten), Auto-, Moped- und Motorradteile sowie Altreifen, Silofolie und Rundballenfolie aus der Landwirtschaft


Wichtig:


Mit Abfällen gefüllte Säcke, Kisten und Kartons gehören nicht zum Sperrmüll, sondern in den jeweiligen Restabfallbehälter oder in Restabfallsäcke mit dem Aufdruck „Stadt Mechernich“ (70 ltr. Restabfallsäcke gibt es nur an der Rathausinfo für 3.00 €/St. inklusive Entsorgung zu kaufen).

Anmeldung von Sperrmüll

Die Anmeldung erfolgt durch den Bürger mittels Postkarte (s. Abfuhrkalender) an die Fa. Schönmackers oder online unter Online Sperrgutanmeldung | Sperrgut online anmelden (schoenmackers.de). Das Entsorgungsunternehmen teilt dem Bürger den Termin der Abholung schriftlich per Postkarte oder per Email mit. Das Sperrgut wird in einem Zeitraum von 4 Wochen ab Eingang der Anmeldung durch das Entsorgungsunternehmen abgefahren.
Die Menge des zur Abholung bereitgestellten Sperrmülls ist auf je 4 cbm begrenzt (max. 4 x jährlich).
Am jeweiligen Abfuhrtag des Sperrguts ist dieser spätestens ab 6.00 Uhr zur Abfuhr bereitzustellen.


WICHTIG:


Das Sperrgut darf nicht Tage oder Wochen vorher zur Abholung im öffentlichen Bereichen (Gehweg, Grünflächen, Straßen, Rabatte etc.) der Stadt Mechernich bereits zur Abholung bereitgestellt werden. Es ist so zu lagern, dass der Verkehr (auch Fußgängerverkehr) nicht behindert, eine Verschmutzung im öffentlichen Bereich vermieden und die Verladung nicht behindert.

Damit soll zum einen vermieden werden das der Sperrmüll bei entsprechender Witterung die umliegenden Grundstücke und den öffentlichen Verkehrsbereich verschmutzt oder beeinträchtigt und zum anderen Unberechtigte zusätzliches Sperrgut oder vielmals Baustellenabfälle ordnungswidrig abstellen und der Bürger nach Abfuhr des ordnungsgemäß angemeldeten Sperrmülls sich um die vor Ort nicht entsorgten Materialien und deren Entsorgung kümmern muss.

Die Nichtbeachtung der Vorschriften der Abfallsatzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis 50.000,00 € geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Ordnungsamt in naher Zukunft verstärkt die Einhaltung der gesamten Vorschriften kontrollieren wird.

Neben der Abholung durch das Entsorgungsunternehmen besteht weiterhin für die Bürger der Stadt Mechernich die Möglichkeit den Sperrmüll selbst im Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen in Strempt anzuliefern. Hierfür ist es erforderlich sich im Rathaus Zimmer 7 eine entsprechende Bescheinigung gegen eine Verwaltungsgebühr von 3,00 € ausstellen zu lassen und damit das Sperrgut anschließend kostenlos im Abfallwirtschaftszentrum abzugeben. Die Bescheinigung hat ihre Gültigkeit immer vom 01.-15. oder vom 16.-31. Eines jeden Monats (zweiwöchentlich). In diesen Zeiträumen können auch mehrere Anfuhren erfolgen.

Haben Sie noch Fragen?
Floß, Sabine
/ Zi.:006
Telefon: 02443 / 49-4152
s.floss@mechernich.de

 Pressemitteilungen / Städtische Informationen

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