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Getrennte Sammlung von Tintenpatronen und Tonerkartuschen

Neues Entsorgungsangebot am Abfallwirtschaftszentrum des Kreises

Ab sofort können am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich leere Tintenpatronen und Tonerkartuschen kostenlos von Bürgerinnen und Bürgern des Kreises abgegeben werden. Dazu stehen auffällige, rote Tonnen bereit. Bisher landete der Großteil dieser Abfälle im Restmüll, wodurch er nicht wiederverwendet werden konnte. Dies soll sich nun zu Gunsten der Umwelt ändern.

Die am Abfallwirtschaftszentrum getrennt gesammelten Tintenpatronen und Tonerkartuschen können direkt am Eingang (an der Waage), am Wertstoffhof sowie am Sonderabfallzwischenlager in die roten Tonnen gegeben werden.

Wichtig: Sie dürfen nur ohne Umverpackung in die Tonnen gefüllt werden.

Nach eingehender Prüfung und Reinigung werden die Kartuschen und Patronen von spezialisierten Fachfirmen wieder befüllt. Durch die getrennte Sammlung wird der Restmüllanteil reduziert und durch die Wiederverwendung der Kartuschen und Patronen wird aktiv die Umwelt geschützt.

In Europa werden jährlich über 420 Millionen Tintenpatronen sowie mehr als 100 Millionen Tonerkartuschen verkauft. Deutschland gilt als einer der größten Abnehmer von Druckerpatronen mit einem Marktanteil von 25 %. Leider landen bisher 9 von 10 leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen in Deutschland im Restmüll. Das neue Sammelsystem des Kreises Euskirchen soll die Wiederverwendung stärken.

Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Telefon: 02251-15-530; E-Mail: abfallberatung@kreis-euskirchen.de).

Schadstoffsammlung

Informationen zur Schadstoffsammlung (2x jährlich)

Da das mobile einsammeln von Schadstoffen den technischen Regeln für Gefahrstoffe, der Abfall-, ADR-Vorschriften und somit besonderen Vorsichtsmaßnahmen unterliegt, müssen n. g. Punkte zwingend eingehalten werden:

  1. Es können nur Haushaltsmengen angeliefert werden

  2. Es können keine Apotheken oder Schulen Chemikalien anliefern, da hier eine gefahrlose Verpackung der Abfälle nicht möglich ist 

  3. Es können keine von den Kommunen ausgeschlossene Abfälle (s. auch Abfallsatzung der Stadt Mechernich) wie z. B. Wandfarbe (ausgehärtet/nicht ausgehärtet) abgegeben werden 

  4. Aufgrund der Änderungen der Transportvorschriften hinsichtlich Lithiumbatterien, beschädigten Akkumulatoren und Batterien mit einem Bruttogewicht Größer 500 Gramm, können diese nicht mehr über die Schadstoffsammlung angenommen werden.

 

Standorte und Termine des Schadstoffmobils