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Arbeit und Praktikum

Die Integration von Flüchtlingen erfolgt maßgeblich auch über den Arbeitsmarkt. Sowohl Arbeitgeber als auch die potenziellen zukünftigen Fachkräfte können davon profitieren. Die Stadt Mechernich fördert Kontakte zwischen Flüchtlingen und ortsansässigen Betrieben.
Dabei arbeiten die Stadt Mechernich und die ehrenamtlichen Hilfsorganisationen zusammen.

Ansprechstellen:

Suchen Sie Praktikanten, Fachkräfte oder Auszubildende?
http://mechernich.de/seiten/startseiten rubriken/wirtschaft.php

Informieren Sie sich weiter:
http://mechernich.de/seiten/aktuelles/2016/02/Vierter Runder Tisch Fluechtlingsarbeit.php
http://mechernich.de/seiten/aktuelles/2015/12/Fluechtlinge Bauhof.php
http://mechernich.de/seiten/aktuelles/2015/12/Fluechtlinge Praktika.php
http://www.bamf.de/DE/Infothek/FragenAntworten/ZugangArbeitFluechtlinge/zugang-arbeit-fluechtlinge-node.html


Hinweise aus der Praxis:

Welche Zugangsmöglichkeiten und -bedingungen zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen bestehen, hängt maßgeblich von ihrem aktuellen Aufenthaltsstatus ab. Jegliche Beschäftigung für Menschen aus den als sicher eingestuften Herkunftsländern nach § 29 a AsylG lehnt die Ausländerbehörde Euskirchen ab.

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__29a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/anlage_ii.html

Die Bundesregierung plant derzeit, weitere Staaten des Maghreb in diesen Katalog aufzunehmen.
Das Beschäftigungsverbot umfasst auch die Ausübung jeglicher Praktika für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern.
Im Einzelfall können Asylsuchende Informationen auch im Integration Point einholen.