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Angebote und Infos

Integration Point

Den Flüchtlingen mit einer Bleiberechtsperspektive soll schnell und effektiv der Zugang zu Arbeit und Ausbildung geebnet werden. Die Idee des Integration Point ist dabei, die Kompetenzen der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter mit den lokalen Sozialämtern, dem KoBIZ (Kommunales Bildungs- und Integrationszentrum) und der Ausländerbehörde zu bündeln. Der Integration Point soll die unterschiedlichen Strukturen und Abläufe in einer gemeinsam vereinbarten Verfahrensweise zusammenführen. Zur Bewältigung dieser neuen Aufgabe arbeiten Arbeitsagentur, Jobcenter, Kreis und Kommunen eng zusammen. Neben den Integrationsbemühungen muss besonders der Lebensunterhalt schnell sichergestellt werden. Ein weiteres Ziel ist die Organisation der Sprachförderung, um einen Eintritt in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen.

Den Integration Point finden Sie:
In den Erken 7
53881 Euskirchen
jobcenter-EU-aktiv-Integration-Point@jobcenter-ge.de

https://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/flue_presse.php

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr

 

Informationsmaterial

Erste Orientierung für Flüchtlinge in verschiedenen Sprachen:

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -  Erstorientierung für Asylsuchende (verschiedene Flyer)

Sprachförderangebote für Geflüchtete (pdf)


Erste Info für Flüchtlinge - Migrationswegweiser

Unter folgendem Link finden Sie Migrationswegweiser zur Orientierung in der ersten Zeit nach Ankunft in Deutschland in verschiedenen Sprachen zum Download:

https://www.kreis-euskirchen.de/service/kobiz/fluefaq.php

Deutsch:
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Migranten_wegweiser.pdf

Englisch:
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Migranten_wegweiser_eng.pdf

Arabisch:
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/rb/49Migranten_wegweiser_arab.pdf

 

 

Angebot der Tafel

Die Mechernicher Tafel unterstützt auch im Rahmen der Flüchtlingshilfe u.a. durch Lebensmittelausgabe an Berechtigte.

Ausgabe- und Geschäftsstelle:
Dienstag, 11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag, 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
 
Im Sande 7b, 53894 Mechernich
 
Kontakt:
info@mechernicher-tafel.de
http://www.mechernicher-tafel.de/index.html

Unbegleitete Minderjährige und Vormundschaften

 

Ein "Minderjähriger", der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat der EU einreist oder nach der Einreise dort ohne Begleitung zurückgelassen wird, wird als ein "Unbegleiteter Minderjähriger" definiert.

Mehr zu Unbegleitete Minderjährige

Asylrecht und Aufenthaltsstatus


Das deutsche Asylrecht ist nicht unkompliziert und für den Laien auch nicht immer einfach zu verstehen. Ein Flüchtling durchläuft dabei im Asylverfahren verschiedene Phasen, wobei sich im Laufe der Zeit sich sein Status ändern kann. Das hat Auswirkungen auf seine Befugnisse oder erfordert zuweilen aktive Maßnahmen, die gegebenenfalls an Fristen gebunden sind. In der praktischen Flüchtlingshilfe an der Basis ist es daher sinnvoll, sich frühzeitig einen Überblick über die rechtliche Situation zu verschaffen, sich insbesondere jedoch über die daraus resultierenden praktisch relevanten Aspekte informieren zu können.

Asylverfahren

Die Prüfung von Asylanträgen gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Seine Mitarbeiter müssen bewerten, ob einem Asylantragsteller in seinem Herkunftsland Verfolgungsmaßnahmen drohen, die sein Leben oder seine Freiheit bedrohen. Wir informieren Sie über einzelne Aspekte des Asylverfahrens wie der gesetzlich vorgeschriebenen Anhörung der Asylbewerber, der Entscheidungsfindung, der Verfahrensdauer aber auch über die Entwicklung der Schutzquote und die rechtlichen Folgen der Entscheidung.

Vereinfachtes Ablaufschema des Asylverfahrens (pdf-Dokument des Bundesamtes für Migration)

 

Rechtliche Formen des Schutzes

Flüchtlingsschutz

Welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention zu erhalten, erfahren Sie hier.
Mehr: Flüchtlingsschutz …

Politisch Verfolgte genießen Asyl

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl.
Mehr: Politisch Verfolgte genießen Asyl …

Subsidiärer Schutz

Auf subsidiären Schutz kann ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser Anspruch haben, dem weder durch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft noch durch das Asylrecht Schutz gewährt werden kann.
Mehr: Subsidiärer Schutz …


Abschiebungsverbote

Ein Abschiebungsverbot ist zu gewähren, wenn bei Rückkehr erhebliche individuelle Gefahren oder extreme allgemeine Gefahren drohen.
Mehr: Abschiebungsverbote …

 

Dokumente und Ausweispapiere

Im Rahmen der praktischen Betreuung kommt es regelmäßig vor, dass Flüchtlinge Fragen stellen, die in direktem Zusammenhang stehen mit ihrem aktuellen Status und den daraus resultierenden Befugnissen, Einschränkungen, Möglichkeiten und Verpflichtungen. Hier ein Überblick zur besseren Orientierung:

Im Folgenden werden die verschiedenen Aufenthaltstitel aufgelistet:

Was ist die BüMA?

Ab Februar 2016 ist die schrittweise flächendeckende Einführung von dem neuen Ankunftsnachweis geplant.

Ein Flüchtling erhält nach der Erkennungsdienstliche Behandlung zunächst und dem Asylgesuch eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA). Die BÜMA ist kein Aufenthaltstitel. Die BÜMA ist ein vorläufiges Aufenthaltspapier.

Die BÜMA gilt als Identitätsdokument und weist nach, dass sich die Person in Deutschland befindet, um einen Asylantrag zu stellen, aber noch in keinem laufenden Asylverfahren ist. Dem Asylverfahren ist damit quasi ein weiteres Verfahren vorgeschaltet. Der Ankunftsnachweis soll als ein Behörden- und länderübergreifendes Dokument fungieren.

Nachdem die BÜMA ausgestellt wurde müssen sich die Flüchtlinge unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche bei der in der BÜMA genannten Aufnahmeeinrichtung melden. Wichtig: ab der Registrierung und der Ausstellung der BÜMA haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG. Auch beginnt ab jetzt die dreimonatige Wartefrist für den Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Fristen für das Dublinverfahren beginnen allerdings erst mit der Asylantragstellung.

Familieneinheit / Beistandsgemeinschaft: Wenn Flüchtlinge mit Verwandten eingereist sind oder Verwandte haben, die in Deutschland leben, so sprechen Sie dies direkt am Tag der BüMA-Ausstellung an, um in deren Nähe verteilt zu werden.