
Haushaltsjahr 2021
Entwurf Haushaltsplan 2021
Die Erreichung des Haushaltsausgleichs bleibt das langfristig oberste Ziel. Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer dauerhaft gesicherten Haushaltsführung ist es möglich, die Umsetzung weiterer wichtiger gemeindeentwicklungspolitischer Ziele zu erreichen.
Das Jahresergebnis 2021 wird sich gegenüber der Veranschlagung 2020 um -1.530.086,00 EUR auf -1.492.634 EUR verändern.
Darin enthalten sind jedoch bereits 2.859.740 EUR als außerordentlicher Ertrag im Rahmen der Bilanzierungshilfe. Dieser Ertrag dient dazu, die Belastungen aus der Pandemie zu isolieren und gibt den Kommunen Möglichkeit die Belastungen auf die kommenden Haushaltsjahre zu verteilen. Das nach der Veranschlagung der Bilanzierungshilfe ein negatives Jahresergebnis bleibt, zeigt dass auch ohne die Auswirkungen der Coronapandemie ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2021 nicht zu erwarten ist.
Aufgrund der positiven Jahresergebnisse der letzten Jahre kann dieser Zuschussbedarf durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden und der Haushalt gilt nach § 75 (2) GO als ausgeglichen.
Auch in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 bis 2024 muss voraussichtlich mit negativen Ergebnissen gerechnet werden. Sollten sich die Ergebnisse in der vorliegenden Höhe entwickeln, wird die Ausgleichrücklage auch noch zur Deckung dieser Fehlbeträge ausreichen.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, wie z. B. die Kreisumlage und die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Auch die weitere Entwicklung der Pandemie wird sich auf die zukünftigen Haushalte auswirken. Diese Faktoren kann die Stadt Mechernich selbst nicht beeinflussen und sind somit für den städtischen Haushalt nicht steuerbar und bergen ein großes finanzielles Risiko.
Haushaltsjahr 2020
Haushaltssatzung und Haushaltsbuch
Der Rat der Stadt Mechernich hat in seiner Sitzung am 11. Februar 2020 den Haushalt 2020 verabschiedet.
Die Erreichung des Haushaltsausgleichs ist und bleibt das langfristig oberste Ziel. Nur mit einem ausgeglichenen Haushalt und einer dauerhaft gesicherten Haushaltsführung ist es möglich, die Umsetzung weiterer wichtiger gemeindeentwicklungspolitischer Ziele zu erreichen.
Das Jahresergebnis 2020 wird sich gegenüber der Veranschlagung 2019 um -820.739,00 EUR auf 37.452 EUR verändern. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 muss in den Jahren 2021 und 2022 voraussichtlich mit negativen Ergebnissen gerechnet werden, für das Jahr 2023 kann dann voraussichtlich wieder ein Überschuss erzielt werden. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Orientierungsdaten des Landes sehr optimistisch sind.
Eventuelle Überschüsse sind unbedingt für den sukzessiven Abbau der sogenannten Kredite zur Liquiditätssicherung einzusetzen. Dies wäre im Hinblick auf die Entschuldung und im Hinblick auf vielleicht wieder steigende Zinsen für die städtische Haushaltswirtschaft dringend notwendig und unverzichtbar.
Risiken für die nächsten Jahre stellen weiterhin die externen Faktoren, wie z. B. die Kreisumlage und die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland dar. Diese Faktoren kann die Stadt Mechernich selbst nicht beeinflussen und sind somit für den städtischen Haushalt nicht steuerbar und bergen ein großes finanzielles Risiko.
Da zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltes das volle Ausmaß der Corona Pandemie nicht vorhersehbar war, sind im Haushalt 2020 keine Corona bedingten Belastungen enthalten. Auch gegenwärtig sind die finanziellen Auswirkungen der Corona Pandemie noch nicht absehbar. Insbesondere für die Gewerbesteuer ist jedoch mit tiefen Einschnitten zu rechnen.
Haushaltsjahr 2019
Jahresabschluss
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 festgestellt.
Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 232.771.955,58 EUR und einem Überschuss in Höhe von 3.890.656,85 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2019 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten und steht unter unten aufgeführter PDF-Datei zur Verfügung.
Der Ergebnishaushalt 2019 schließt gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 nochmals mit einem höheren Überschuss ab. Ursächlich sind hierbei die im Jahr 2019 gute konjunkturelle Lage und damit verbundene Steuermehrerträge. Auch die Erträge aus Grundstücksverkäufen haben maßgeblich zu dem positiven finanziellen Ergebnis beigetragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist in nächsten Jahren allerdings nicht mit positiven Haushaltsabschlüssen zu rechnen.
Prüfung der Jahresrechnung 2019
Haushaltsjahr 2018
Jahresabschluss
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW a.F. mit Beschluss vom 10. Dezember 2019 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 festgestellt. Das Haushaltsjahr 2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 235.239.071,99 EUR und einem Überschuss in Höhe von 2.736.889,15 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW a.F. der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW a.F. Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2018 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2019 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten und steht unter unten aufgeführter PDF-Datei zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2017
Jahresabschluss
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 11. Dezember 2018 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 festgestellt. Das Haushalts¬jahr 2017 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 228.148.309,88 EUR und einem Überschuss in Höhe von 2.859.346,92 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2017 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten und steht unter unten aufgeführter PDF-Datei zur Verfügung.
Haushaltsjahr 2016
Jahresabschluss
Der Rat der Stadt Mechernich hat gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NW mit Beschluss vom 12. Dezember 2017 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2016 festgestellt. Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 216.322.662,27 EUR und einem Überschuss in Höhe von 530.656,36 EUR ab. Der Jahresüberschuss wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NW der Ausgleichsrücklage zugeführt.
Da laut Prüfungsfeststellung keine Einwände gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters erhoben wurden, wurde dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NW Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss der Stadt Mechernich für das Haushaltsjahr 2016 mit seinen Anlagen wird im Rathaus der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Zimmer 251, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zur Einsichtnahme verfügbar gehalten und steht unter unten aufgeführter PDF-Datei zur Verfügung.
Prüfung der Jahresrechnung 2016 (pdf, 4 MB)