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Aktuelles

05.04.2016
Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Durch das Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren wurde u. a. das Asylbewerberleistungsgesetz geändert. Mit Wirkung vom 01.04.2016 sind die Sätze für die notwendigen persönlichen Bedarfe nach unten korrigiert worden:

§ 3 Absatz 1 Satz 8:
"Werden alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt, so beträgt der Geldbetrag zur Deckung aller notwendigen persönlichen Bedarfe monatlich für

1. alleinstehende Leistungsberechtigte 135 Euro (zuvor 145 Euro)
2. zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 122 Euro (zuvor 131 Euro)
3. weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 108 Euro (zuvor 114 Euro)
4. sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 76 Euro (zuvor 86 Euro)
5. leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 83 Euro (zuvor 93 Euro)
6. leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 79 Euro (zuvor 85 Euro)"

Die Stadt Mechernich wird den Monat April 2016 noch voll zahlen und die Überzahlung mit dem Monat Mai verrechnen.

Eltern-Kind-Spielgruppe für Familien mit Fluchterfahrung

Die Caritas Lebenswelten GmbH richtet eine Spielgruppe für Flüchtlingskinder und deren Eltern hier in Mechernich ein. Der Start erfolgt am 15.04.2016 von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr im Johanneshaus, An der Kirche 4. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um besser planen zu können, wird um Anmeldung gebeten:

02443 / 3177190 oder mlottermoser@caritas-lebenswelten.de