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Volksbegehren

Die nordrhein-westfälische Landesverfassung sieht drei Elemente vor, über welche die Bürgerinnen und Bürger des Landes unmittelbar Einfluss auf den demokratischen Willensbildungsprozess nehmen können: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Ziel eines Volksbegehrens ist der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung eines Gesetzes. Voraussetzung: Unterzeichnung durch mindestens 8 Prozent der stimmberechtigten Deutschen in Nordrhein-Westfalen.

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